Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalkapitän
Generalkapitän,seit dem späten MA. häufig Titel hoher Offiziere, v. a. von militär. Oberbefehlshabern (z. B. in der Rep. Venedig im Kriegsfall). In den span. Kolonien von Amerika seit dem 16. Jh. der mit militär. Befehlsgewalt ausgestattete oberste Verw.beamte (Capitán general) eines größeren Gebietes (Generalkapitanie). In Frankreich im 17. Jh. ein militär. Rang zw. Marschall und Generalleutnant. Als G. wurden auch Statthalter bezeichnet, z. B. während des 15. Jh. in den burgund. Niederlanden.
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