Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Generalgouverneur
Generalgouverneur[-guvɛrnø:r], Amtsbezeichnung, der oberste Verw.beamte in größeren Territorien, dem mehrere Gouverneure untergeordnet sein können. In den frz. Kolonien war der G. der Leiter der Verwaltung einer Gebietsgruppe (z. B. Französisch-Äquatorialafrika, Französisch-Westafrika). Im zarist. Russland war er der Chef einer Gruppe von Gouvernements (z. B. 1863-1915 in Polen). In einigen Staaten des Commonwealth führt der mit nur repräsentativen Aufgaben ausgestattete Vertreter der brit. Krone diese Amtsbezeichnung ( z. B. in Kanada oder im Austral. Bund). Im Ersten Weltkrieg hießen die obersten Verw.beamten der von Dtl. besetzten Gebiete G. (z. B. 1914-17/18 in Belgien, 1915-18 in Polen ); 1939-44 auch der Inhaber des höchsten Verw.amtes im Generalgouvernement.
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