Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gene
Gene[grch.] (Erbfaktoren, Erbanlagen), urspr. rein formale genet. Einheit der Vererbung eines Merkmals von einer Generation auf die nächste; später molekular definierte Einheit der Vererbung. Die Gesamtheit aller G. wird als Genom bezeichnet. Ein G. bestimmt (neben Umwelteinflüssen) die Ausbildung eines bestimmten Merkmals (Phän) im Erscheinungsbild (Erbanlage, Erbfaktor) und wird erkennbar durch das Vorkommen alternativer Formen (Allele) für dieses Merkmal. Die G. liegen in linearer Anordnung auf den Chromosomen.
Während früher ein G. mit dem Chromosomenabschnitt gleichgesetzt wurde, der die Information für ein Protein enthält (Ein-Gen-ein-Enzym-Hypothese), versteht man heute unter einem G. eine Nucleotidsequenz innerhalb der Desoxyribonucleinsäure (DNS; bei RNS-Viren innerhalb der Ribonucleinsäure), die die Information für ein G.-Produkt (Polypeptid) enthält. Den für das Polypeptid kodierenden Nucleotidsequenzen (Struktur-G.) sind regulator. Sequenzen (Regulator-G.) vor- oder nachgeschaltet, die als Signalstrukturen für einen korrekten Ablauf der Transkription sorgen. - Alle Zellen eines Individuums haben, von Ausnahmen abgesehen, denselben Genotyp. Die Veränderung eines G. durch Mutation führt zu unterschiedl. Allelen, die sich zueinander dominant oder rezessiv verhalten.
Beim Menschen wird die Anzahl der G. in einem Zellkern auf etwa 50 000 geschätzt, von denen derzeit rd. 5 000 bekannt sind.
Literatur:
Strachan, T.: Das menschl. Genom. A. d. Engl. Heidelberg u. a. 1994.
Winnacker, E.-L.: Das Genom. Möglichkeiten u. Grenzen der Genforschung. Frankfurt am Main 1996.
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