Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gendarmerie
Gendarmerie[ʒã-; aus frz. gens d'armes »Waffenleute«] die, urspr. im MA. in der Leibgarde der frz. Könige dienende Edelleute, 1445-1789 eine schwere Reitertruppe, seit 1809 in Dtl. eine militärisch organisierte Polizei auf dem Lande (Land-G.). In Preußen unterstanden die Gendarmen bis 1919 hinsichtlich der polizeil. Aufgaben dem Min. des Innern, 1919-34 als Landjäger den Polizeibehörden; in den anderen dt. Ländern war die Entwicklung ähnlich. 1934-45 war die G. Angelegenheit des Reichs. Neben der allg. gab es die motorisierte G., die kaserniert war und den Verkehr auf den Autobahnen und Landstraßen überwachte. In Dtl. wird die Bez. G. nicht mehr geführt, in der frz.sprachigen Schweiz nur inoffiziell. In Österreich gibt es die Bundes-G., in den Ländern die Landesgendarmeriekommandos (in jeder Gemeinde ein G.-Postenkommando), die nur auf Verlangen der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig werden und außerhalb des Bereiches der Polizei für öffentl. Ordnung und Sicherheit sorgen.
Gendarmerie[ʒã-; aus frz. gens d'armes »Waffenleute«] die, urspr. im MA. in der Leibgarde der frz. Könige dienende Edelleute, 1445-1789 eine schwere Reitertruppe, seit 1809 in Dtl. eine militärisch organisierte Polizei auf dem Lande (Land-G.). In Preußen unterstanden die Gendarmen bis 1919 hinsichtlich der polizeil. Aufgaben dem Min. des Innern, 1919-34 als Landjäger den Polizeibehörden; in den anderen dt. Ländern war die Entwicklung ähnlich. 1934-45 war die G. Angelegenheit des Reichs. Neben der allg. gab es die motorisierte G., die kaserniert war und den Verkehr auf den Autobahnen und Landstraßen überwachte. In Dtl. wird die Bez. G. nicht mehr geführt, in der frz.sprachigen Schweiz nur inoffiziell. In Österreich gibt es die Bundes-G., in den Ländern die Landesgendarmeriekommandos (in jeder Gemeinde ein G.-Postenkommando), die nur auf Verlangen der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig werden und außerhalb des Bereiches der Polizei für öffentl. Ordnung und Sicherheit sorgen.