Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemengelage
Gemengelage,verstreute Lage des zu einem Hof gehörenden Grundeigentums. Die G. wird durch Flurbereinigung aufgehoben.
Gemengelage,verstreute Lage des zu einem Hof gehörenden Grundeigentums. Die G. wird durch Flurbereinigung aufgehoben.