Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeinwohl
Gemeinwohl,Begriff der Staats- und Sozialphilosophie, an dem sich jede Politik ausrichtet. G. bezeichnet die Gesamtinteressen in einem Gemeinwesen, wobei problematisch ist, wie diese jeweils inhaltlich zu bestimmen sind. In pluralist. Gesellschaften findet darum eine ständige Auseinandersetzung der versch. Interessen statt. - Darüber hinaus ist G. ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung für den konkreten Anwendungsbereich (Rechtsfall) die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ermitteln und festlegen.
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