Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeinwirtschaftsbanken
Gemeinwirtschaftsbanken,i. d. R. von Gewerkschaften zur Verwaltung ihres Vermögens gegr. Kreditinstitute, die Bankgeschäfte nach privatwirtsch. Grundsätzen betreiben. Vorläufer waren die früheren Bankeinrichtungen der Konsumgenossenschaften und die Gewerkschafts- oder Arbeiterbanken. Die älteste Arbeiterbank entstand 1913 in Belgien. Bed. Institut in Dtl. war die 1924 vom Allg. Dt. Gewerkschaftsbund gegr. und 1933 entschädigungslos enteignete »Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten AG«. Bis zum weitgehenden Rückzug der Gewerkschaften aus der Gemeinwirtschaft stellte die Bank für Gemeinwirtschaft AG (heute BfG Bank AG) eine G. dar.
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