Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeinwirtschaft
Gemeinwirtschaft,uneinheitlich abgegrenzter Begriff, der eine besondere Zielsetzung wirtsch. Aktivität bezeichnet oder für eine besondere organisatorisch-rechtl. Struktur des Wirtschaftens (Trägerschaft) steht. Ersteres wird auch als Gemeinwirtschaftlichkeit bezeichnet, womit ausgedrückt werden soll, dass der Ertrag wirtschaftl. Tätigkeit einer übergeordneten Gesamtheit (dem »Gemeinwohl«) zugute kommen soll, z. B. in Form niedrigerer Preise oder dadurch, dass Güter und Dienstleistungen (z. B. öffentl. Nahverkehr) bereitgestellt werden, die auf dem freien Markt allenfalls zu nicht erschwingl. Preis angeboten werden (z. B. Infrastruktureinrichtungen). Insofern ist Gemeinwirtschaftlichkeit der Ggs. zum Gewinnstreben in der Wirtschaftsform der Einzelwirtschaft. Anders als in der Einzelwirtschaft, wo ein Einzelner oder wenige Unternehmer Eigentümer und Leiter der Unternehmen sind, werden diese Funktionen in der G. von einer konkreten Gemeinschaft (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände) oder abstrakten Gemeinschaft (Staat) wahrgenommen, die nicht eigennützige, sondern gemeinnützige Ziele verfolgt.
Literatur:
Hüttig, C.: G. im Sozialstaat. Grenzen u. Möglichkeiten eines wirtschaftspolit. Instrumentariums. Frankfurt am Main 1986.
Weinert, R.: Das Ende der G. Gewerkschaften u. gemeinwirtschaftl. Unternehmen im Nachkriegsdeutschland. Frankfurt am Main u. a. 1994.
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