Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeinschuldner
Gemeinschuldner(Konkursschuldner), nach bisherigem Recht derjenige, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde; in der ab 1. 1. 1999 gültigen Insolvenzordnung als Schuldner bezeichnet.
Gemeinschuldner(Konkursschuldner), nach bisherigem Recht derjenige, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde; in der ab 1. 1. 1999 gültigen Insolvenzordnung als Schuldner bezeichnet.