Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Abk. GASP, im Vertrag über die Europ. Union (Maastrichter Vertrag) in der Nachfolge der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) begründete (2.) Säule der Europäischen Union. Ziel der GASP ist es, in Form einer engen Zusammenarbeit (ohne supranat. Charakter) die Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgl.staaten der EU zu koordinieren und gemeinsame Aktionen in jenen Bereichen durchzuführen, in denen wichtige gemeinsame Interessen bestehen. Die Entscheidungen werden generell nach dem Konsensprinzip getroffen.
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