Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeinheit
Gemeinheit,Rechtsgeschichte: im Gemeineigentum, später auch unter der Herrschaft eines Grundherrn den Mitgl. eines Dorfverbandes zu gemeinsamer Nutzung zur Verfügung stehende ländl. Grundstücke (Gemeindeland, Allmende). Die G. wurden im 18. und im 19. Jh. in weitem Umfang durch die G.-Teilung beseitigt, bes. in Verbindung mit Agrarreformen, durch die gemeindl. in privates Eigentum überführt wurde.
Gemeinheit,Rechtsgeschichte: im Gemeineigentum, später auch unter der Herrschaft eines Grundherrn den Mitgl. eines Dorfverbandes zu gemeinsamer Nutzung zur Verfügung stehende ländl. Grundstücke (Gemeindeland, Allmende). Die G. wurden im 18. und im 19. Jh. in weitem Umfang durch die G.-Teilung beseitigt, bes. in Verbindung mit Agrarreformen, durch die gemeindl. in privates Eigentum überführt wurde.