Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeiner Pfennig
Gemeiner Pfennig[zu gemein »allgemein«], im Hl. Röm. Reich eine allgemeine Besteuerung aller Reichsbewohner, die vom 15. bis zum 17. Jh. wiederholt auf Reichstagen (z. B. Worms 1495) beraten bzw. beschlossen wurde; sollte v. a. zur Finanzierung von Söldnerheeren für den Kampf zunächst gegen die Hussiten, später v. a. gegen die Türken (»Türkensteuer«) dienen; scheiterte letztlich am Fehlen einer Reichsfinanzverwaltung und am Widerstand der Territorialgewalten gegen eine unmittelbare Besteuerung ihrer Untertanen durch das Reich. - Die Türkensteuerregister sind bed. histor. Quellen.
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