Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeindesteuern
Gemeindesteuern,die den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Deckung ihrer Ausgaben zufließenden Steuern. Nach Art. 106 Abs. 6 GG steht den Gemeinden das Aufkommen aus den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie kleineren Verbrauch- und Aufwandsteuern (Vergnügungs-, Getränke-, Hunde-, Zweitwohnungsteuer) zu. Seit der Finanzreform von 1969 erhalten die Gemeinden einen Anteil aus der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer; andererseits werden Bund und Länder am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt. Während das Gewicht der Gewerbesteuer an den G. abnimmt, wächst die Bedeutung des Lohn- und Einkommensteueranteils. Der Anteil der G. an den Einnahmen der Kommunen beträgt weniger als 40 % (in den neuen Bundesländern noch erheblich weniger). Gemeindefinanzen.
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