Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeindefinanzen
Gemeindefinanzen,Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. In Dtl. ist das Selbstverwaltungsrecht und damit die finanzpolit. Autonomie in Art. 28 GG verankert. In der Praxis ist die Ausgabenhoheit jedoch durch eine zunehmende Zahl von (weisungsfreien und weisungsgebundenen) Pflichtaufgaben und Auftragsangelegenheiten eingeschränkt. Diese Einschränkung ist unvermeidlich, wenn der Zentralstaat innerhalb seines Gebietes möglichst gleiche Lebensverhältnisse gewährleisten will. - Ausgaben: Auf die Gemeinden entfielen in Dtl. Mitte der 1990er-Jahre rd. 3/10 der gesamten Ausgaben der Gebietskörperschaften (Bund mit Sondervermögen, Länder, Gemeinden). Während sich bei Bund und Ländern die Ausgaben auf wenige Bereiche konzentrieren, verteilen sich die Ausgaben der Gemeinden auf Verwaltung, öffentl. Sicherheit, Schulen, Familien- und Jugendhilfe, Gesundheit, Sport und Erholung, kommunale Dienste, Umweltschutz, Straßen- und Wirtschaftsunternehmen. In den letzten Jahren sind v. a. die Sozialausgaben (Sozialhilfe im Gefolge der Arbeitslosigkeit, Kindergartenplätze), bes. in den Städten, stark gestiegen, darüber hinaus werden rd. zwei Drittel der Investitionen für die öffentl. Infrastruktur von den Kommunen (z. B. Kläranlagenausbau) getragen.Einnahmen erzielten die Gemeinden in den alten Bundesländern 1997 zu 36,4 % aus Steuern (Gemeindesteuern), zu 27,7 % aus Zuweisungen des Bundes und der Länder, zu 13,8 % aus Gebühren, zu 2,3 % aus erwerbswirtsch. Einkünften, zu 4,7 % aus Vermögensveräußerungen und zu 15,1 % aus sonstigen Einnahmen. Die Finanzzuweisungen gliedern sich in allg. Zuweisungen, über die die Gemeinden frei verfügen können, und spezielle Zuweisungen für die Durchführung bestimmter Investitionen. Die Verschuldungsmöglichkeit der Gemeinden ist im Vergleich zu Bund und Ländern eingeschränkt. Kredite dürfen nur für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bzw. zur Umschuldung aufgenommen werden; die jährl. Neuverschuldung muss von kommunalen Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Seit 1990 sind die G. durch Finanzierungsdefizite und eine wieder wachsende Nettokreditaufnahme (die gegenüber Bund und Ländern jedoch geringer ist) geprägt. Die G. in den neuen Ländern haben überdurchschnittlich hohe Ausgaben für Sachinvestitionen. Bei den Einnahmen erreichen sie je Ew. nur ein Drittel des Niveaus westdt. Gemeinden, sodass sie weiter in hohem Maße von den Zuweisungen von Bund und Ländern abhängig sind.
Literatur:
Jungkernheinrich, M.: G. Theoret. u. method. Grundlagen ihrer Analyse. Berlin 1991.
Schmidt-Jortzig, E. u. Makswit, J.: Handbuch des kommunalen Finanz- u. Haushaltsrechts. Münster 1991.
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