Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gemeindebeamte
Gemeindebeamte(Kommunalbeamte), die Beamten der Gemeinden oder Gemeindeverbände. Sie gelten als mittelbare Staatsbeamte. Ihre Rechtsverhältnisse sind durch landesrechtl. Regelungen im Wesentlichen denen der Staatsbeamten angeglichen. (Beamte)
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