Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gelübde
Gelübde(lat. Votum), in den Religionen ein feierlich Gott oder bei Gott gegebenes Versprechen, in dem sich der Gelobende zu etwas verpflichtet. In der kath. Kirche ist ein G. (zeitlich begrenzt oder lebenslänglich bindend) ein Gott gegebenes Versprechen, eine bes. wertvolle sittl. Tat zu vollbringen, v. a. realisiert im Mönchtum und Ordensleben, wo seit dem MA. Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit als die verbindl. Kern-G. des Ordenslebens (evang. Räte) gelten. Die prot. Frömmigkeit kennt über die Erfüllung der allg. christl. Pflichten hinaus keine besonderen Gelübde.
Gelübde(lat. Votum), in den Religionen ein feierlich Gott oder bei Gott gegebenes Versprechen, in dem sich der Gelobende zu etwas verpflichtet. In der kath. Kirche ist ein G. (zeitlich begrenzt oder lebenslänglich bindend) ein Gott gegebenes Versprechen, eine bes. wertvolle sittl. Tat zu vollbringen, v. a. realisiert im Mönchtum und Ordensleben, wo seit dem MA. Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit als die verbindl. Kern-G. des Ordenslebens (evang. Räte) gelten. Die prot. Frömmigkeit kennt über die Erfüllung der allg. christl. Pflichten hinaus keine besonderen Gelübde.