Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gelöbnis
Gelöbnis,Recht: eidesgleiche Beteuerung, die z. B. ehrenamtl. Richter und Beamte leisten, welche aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid ablegen wollen. (Fahneneid)
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