Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geltung
Geltung,die objektive Grundlage des Anerkanntseins von Urteilen, Gesetzen, Normen. G.-Voraussetzungen: Verständlichkeit, Wahrheit, Wahrhaftigkeit, Richtigkeit. In der Erfahrungswiss. gilt ein empir. Gesetz, insofern es nicht falsifiziert und in hohem Maße bestätigt ist. In der Logik ist ein Schluss gültig, wenn aus wahren Prämissen wahre Folgerungen entspringen.
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