Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geldvermögen
Geldvermögen,i. e. S. der Bestand eines Wirtschaftssubjektes an Bar- und sofort verfügbarem Buchgeld (z. B. Kassenbestand, Bundesbank-, Girokontoguthaben), in der Betriebswirtschaftslehre i. w. S. auch Wechsel und kurzfristige Forderungen eines Unternehmens. In der volkswirtschaftl. Gesamtrechnung bezeichnet G. (Finanzvermögen) die Differenz zw. Forderungen und Verbindlichkeiten eines Wirtschaftssubjekts oder Sektors. Die Dt. Bundesbank verwendet den Begriff G. für die Summe aller Forderungen.
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