Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geldschuld
Geldschuld,die Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages (Geldsummenschuld). Eine in ausländ. Währung ausgedrückte G. kann, wenn sie im Inland zu begleichen ist, in inländ. Währung bezahlt werden, es sei denn, dass Zahlung in ausländ. Währung ausdrücklich vereinbart wurde (§ 244 BGB). Die Höhe der G. bestimmt sich nach ihrem Nennwert (Nominalprinzip), nicht nach der Kaufkraft, sodass sich bei langfristigen Austauschverhältnissen Wertsicherungsklauseln empfehlen. Eine Geldsortenschuld liegt vor, wenn die Zahlung in einer bestimmten Münzsorte vereinbart ist.
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