Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geldpolitik
Geldpolitik,die Gesamtheit der Maßnahmen zur Steuerung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung in einer Volkswirtschaft. Wichtigster Träger der G. ist die Notenbank (in Dtl. die Dt. Bundesbank, in der Europ. Währungsunion die Europ. Zentralbank), allerdings gehen auch vom Staat und ausländ. Notenbanken monetäre Impulse aus. Ansatzpunkt für die Notenbank ist der Bedarf der Wirtschaft an Zentralbankgeld. Im Zuge der Geldschöpfung benötigen die Banken Zentralbankgeld, um Bargeldforderungen ihrer Kunden und die auf Bankeinlagen zu haltenden Mindestreserven finanzieren zu können. Zentralbankgeld. kann nur durch die Notenbank bereitgestellt werden, da sie das Monopol der Zentralbankgeldschaffung hat. Indem die Notenbank den Zugang der Banken zum Zentralbankgeld erleichtert oder erschwert, wirkt sie expansiv oder kontraktiv auf die Geldversorgung.
Instrumente: Im Mittelpunkt der G. steht die Festlegung derjenigen Zinssätze, zu denen die Notenbank den Banken das Zentralbankgeld bereitstellt. Technisch geschieht diese Refinanzierung (Refinanzierungspolitik) durch Rediskontierung von Handelswechseln (Diskontpolitik, der entsprechende Zins heißt Diskontsatz;Diskont), durch den Ankauf von Wertpapieren durch die Notenbank bei den Banken bei gleichzeitiger Verpflichtung der Banken zum Rückkauf dieser Papiere nach einer bestimmten Zeit (Wertpapierpensionsgeschäft, Zins: Pensionssatz) sowie durch Verpfändung von Wertpapieren aus den Beständen der Banken bei der Notenbank (Lombardpolitik, Zins: Lombardsatz). Die einzelnen Refinanzierungsformen können durch Kontingente begrenzt werden (z. B. Rediskontkontingent). Die Erhöhung der Refinanzierungszinsen und die Senkung der Kontingente sind restriktive geldpolit. Eingriffe. Weitere Instrumente sind die Offenmarktpolitik (Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren an der Börse durch die Notenbank gegen Zentralbankgeld) und Devisenmarktgeschäfte (Ankauf oder Verkauf von Devisen gegen Zentralbankgeld). Mit der Mindestreservepolitik bestimmt die Notenbank nicht die verfügbare Menge, sondern über die Mindestreserve den Bedarf an Zentralbankgeld mit.
Geldpolitik,die Gesamtheit der Maßnahmen zur Steuerung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung in einer Volkswirtschaft. Wichtigster Träger der G. ist die Notenbank (in Dtl. die Dt. Bundesbank, in der Europ. Währungsunion die Europ. Zentralbank), allerdings gehen auch vom Staat und ausländ. Notenbanken monetäre Impulse aus. Ansatzpunkt für die Notenbank ist der Bedarf der Wirtschaft an Zentralbankgeld. Im Zuge der Geldschöpfung benötigen die Banken Zentralbankgeld, um Bargeldforderungen ihrer Kunden und die auf Bankeinlagen zu haltenden Mindestreserven finanzieren zu können. Zentralbankgeld. kann nur durch die Notenbank bereitgestellt werden, da sie das Monopol der Zentralbankgeldschaffung hat. Indem die Notenbank den Zugang der Banken zum Zentralbankgeld erleichtert oder erschwert, wirkt sie expansiv oder kontraktiv auf die Geldversorgung.
Instrumente: Im Mittelpunkt der G. steht die Festlegung derjenigen Zinssätze, zu denen die Notenbank den Banken das Zentralbankgeld bereitstellt. Technisch geschieht diese Refinanzierung (Refinanzierungspolitik) durch Rediskontierung von Handelswechseln (Diskontpolitik, der entsprechende Zins heißt Diskontsatz;Diskont), durch den Ankauf von Wertpapieren durch die Notenbank bei den Banken bei gleichzeitiger Verpflichtung der Banken zum Rückkauf dieser Papiere nach einer bestimmten Zeit (Wertpapierpensionsgeschäft, Zins: Pensionssatz) sowie durch Verpfändung von Wertpapieren aus den Beständen der Banken bei der Notenbank (Lombardpolitik, Zins: Lombardsatz). Die einzelnen Refinanzierungsformen können durch Kontingente begrenzt werden (z. B. Rediskontkontingent). Die Erhöhung der Refinanzierungszinsen und die Senkung der Kontingente sind restriktive geldpolit. Eingriffe. Weitere Instrumente sind die Offenmarktpolitik (Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren an der Börse durch die Notenbank gegen Zentralbankgeld) und Devisenmarktgeschäfte (Ankauf oder Verkauf von Devisen gegen Zentralbankgeld). Mit der Mindestreservepolitik bestimmt die Notenbank nicht die verfügbare Menge, sondern über die Mindestreserve den Bedarf an Zentralbankgeld mit.