Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geistlicher Vorbehalt
Geistlicher Vorbehalt(lat. Reservatum ecclesiasticum), Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens von 1555, dass geistl. Fürsten bei Übertritt zum Protestantismus ihre weltl. Herrschaftsrechte verlieren.
Geistlicher Vorbehalt(lat. Reservatum ecclesiasticum), Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens von 1555, dass geistl. Fürsten bei Übertritt zum Protestantismus ihre weltl. Herrschaftsrechte verlieren.