Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geistlicher Vorbehalt
Geistlicher Vorbehalt(lat. Reservatum ecclesiasticum), Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens von 1555, dass geistl. Fürsten bei Übertritt zum Protestantismus ihre weltl. Herrschaftsrechte verlieren.
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