Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geister
Geister,selbstständige numinose Wesen im Glauben vieler Religionen, den Zwischenbereich zw. Göttern und Menschen bildend (Dämonen, Engel). Sie werden als immateriell vorgestellt, können jedoch im Volksglauben als Hauchwesen, in menschl. oder tier. Gestalt (z. B. Alb), als Fabelwesen (z. B. Riese, Zwerg, Nixe) oder als Gegenstand sichtbar werden. Die Macht der G. ist auf einen speziellen Bereich beschränkt, sie bewohnen z. B. ein Gebäude (Haus-G., z. B. Kobolde, Trolle), Gewässer (z. B. Nixen, Quellnymphen), Moore, Berge, Wälder oder können Elemente (Feuer-G., Wasser-G., Erd-G., z. B. Gnomen, Wind-G.) oder Naturerscheinungen (Wolken-G.) repräsentieren. Toten- oder Ahnen-G. gelten als der Teil des Menschen, der den Tod überdauern, mit den Hinterbliebenen in Verbindung stehen und Einfluss auf deren Wohlergehen oder Unglück nehmen kann. Die G. erscheinen meist in einsamen, schwer zugängl. Gebieten (z. B. Rübezahl im Gebirge, die arab. Djinn in der Wüste) und treten den Menschen als Schutz- oder Plage-G. gegenüber. In der Religionswissenschaft wird der G.-Glaube (Dämonismus, Animismus) als eine primitive Stufe religiöser Verehrung angesehen, die dem Aufkommen einer (personalen) Gottesverehrung vorausgeht. Die kath. Dogmatik behandelt das Problem der G. (Zwischenwesen) in der Dämonenlehre; Ausgangspunkt ist die Lehre von den gefallenen Engeln (2. Petr. 2, 4).
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