Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geiselnahme
Geiselnahme,Straftat gegen die persönl. Freiheit, die begeht, wer einen anderen entführt, um einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung des Opfers zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen; mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht (§ 239 b StGB). (Luftpiraterie)
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