Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gehorsam
Gehorsam,Befolgen von Geboten oder Verboten durch entsprechende Handlungen oder Unterlassungen; die Unterordnung des eigenen Willens unter fremde Anordnungen, die durch Zwang herbeigeführt, aber auch freiwillig (Einfügung in eine religiöse oder gesellschaftl. Ordnung) sein kann. In der Pädagogik haben moderne Vorstellungen von G. (bewusstes Annehmen von Ratschlägen von Vertrauenspersonen) bis hin zur völligen Infragestellung des Autoritätsgedankens (antiautoritäre Erziehung) das traditionelle Leitbild der Erziehung zum unbedingten G. abgelöst. In den Religionen spielt der G. als kult. G. (Befolgung der kult. Vorschriften) und als Unterwerfung unter den Willen Gottes eine nicht unbedeutende Rolle. Für den Christen ist G. die Bereitschaft, den Willen Gottes in seinem konkreten Lebensumfeld zu erfüllen, wobei er sich vom Gebot der Liebe zu Gott und dem Nächsten (Matth. 22, 35-40) leiten lässt. - In den Orden ist die Verpflichtung zum G. eines der Ordensgelübde.
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