Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geheimnis
Geheimnis,1) allg.: das mit den Mitteln der menschl. Vernunft (Ratio) allein nicht Erklärbare; im N. T. der Ratschluss und Heilsplan Gottes, durch Jesus Christus das Heil zu wirken (Mysterium).
2) Recht: Kenntnis, die auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Die Bewahrung von G. im Sinne eines Sachverhalts, dessen Geheimhaltung durch Ges., dienstl. Anordnung oder aus der Natur der Sache geboten ist (z. B. Amts-, Bank-, Beicht-, Berufs-, Betriebs- , Brief-, Post- und Fernmelde-G., Staats-G.), ist in vielen Fällen Rechtspflicht. Ihre Verletzung (G.-Verrat) kann straf-, disziplinar- oder haftungsrechtl. Folgen haben.
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