Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geheimer Rat
Geheimer Rat,1) (Geheimes Ratskollegium, Hofrat, Staatsrat), in den dt. Einzelstaaten seit dem 16./17. Jh., bes. in der Zeit des Absolutismus, die oberste Reg.behörde, Anfang des 19. Jh. durch die Staatsministerien ersetzt.
2) Mitgl. der unter 1) genannten Behörde; später bis 1918 als Titel (Geheimrat) häufig mit Zusatz der Amtsbez. (z. B. Geheimer Reg.rat; Wirkl. G. R. als Auszeichnungstitel) verwendet.
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