Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geheimbuchführung
Geheimbuchführung,Teil der Buchführung, der vom Geschäftsinhaber oder einer Vertrauensperson geführt wird und einer besonderen Geheimhaltung unterliegt (z. B. Eigenkapital, Darlehen, Entnahmen, Ertragslage, Kostenziffern). Die G. ist Abschlussprüfern bzw. Außenprüfern des Finanzamtes vorzulegen.
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