Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gegenseitigkeit
Gegenseitigkeit,1) allg. und Philosophie: gegenseitiges Verhältnis, eine Grundbedingung menschl. Beziehungen, unter deren Erwartung fast alles menschl. Handeln steht.
2) Recht: die Gleichstellung fremder Staatsangehöriger oder Rechtsakte mit inländ. bei entsprechender Handhabung seitens des fremden Staates (Reziprozität). Die G. wird vielfach in völkerrechtl. Verträgen zugesichert. Die G. ist ein Grundprinzip beim Zustandekommen von Regeln des Völkerrechts, das auf der souveränen Gleichheit der Staaten beruht.
Gegenseitigkeit,1) allg. und Philosophie: gegenseitiges Verhältnis, eine Grundbedingung menschl. Beziehungen, unter deren Erwartung fast alles menschl. Handeln steht.
2) Recht: die Gleichstellung fremder Staatsangehöriger oder Rechtsakte mit inländ. bei entsprechender Handhabung seitens des fremden Staates (Reziprozität). Die G. wird vielfach in völkerrechtl. Verträgen zugesichert. Die G. ist ein Grundprinzip beim Zustandekommen von Regeln des Völkerrechts, das auf der souveränen Gleichheit der Staaten beruht.