Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gegensatz
Gegensatz,1) Logik: das Verhältnis sich ausschließender Begriffe oder Aussagen zueinander. Unterschieden werden bes. kontradiktor. G.: Einer Aussage wird die verneinte Aussage, einem Begriff der komplementäre Begriff entgegengestellt (Widerspruch im strengen Sinn, z. B. »A« - »Nicht-A«; nur in Aussagen und Urteilen möglich, nicht zw. Wirklichkeitsphänomenen), konträre G.: Innerhalb von Gleichartigem wird einem Begriff ein anderer entgegengesetzt (z. B. »Schwarz« - »Weiß«), polare G.: Verhältnis zweier entgegengesetzter, aber zusammengehöriger Momente (Teile, Aspekte) eines Ganzen (z. B. die Pole der Erde). Kontradiktor. und konträre G. unterliegen dem Satz vom Widerspruch (principium contradictionis), insofern die gegenübergestellten Aussagen nicht zugleich wahr sein können.
2) Musik: der Kontrapunkt zum Thema einer Fuge.
3) Philosophie: im Unterschied zum log. G. Bez. für den realen G., der kein feststehendes, sondern ein aufhebbares Verhältnis darstellt, z. B. der dialekt. G. bei G. W. F. Hegel und K. Marx. Hier bezeichnet er objektive Sachverhalte, die, einander entgegensetzt (z. B. Arbeit und Kapital), sich zugleich gegenseitig bedingen, und deren Beziehung durch geschichtl. Entwicklungsprozesse aufhebbar ist.
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