Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gegenreformation
Gegenreformation,erstmals 1776 von J. S. Pütter verwendete Bez. für die mithilfe staatl. Machtmittel unternommenen Versuche einer Rekatholisierung prot. gewordener Gebiete, 1889 von Moritz Ritter (* 1840, ✝ 1923) geprägter Epochenbegriff für die dt. Gesch. (1555-1648), später auf die europ. Gesch. ausgeweitet (der Begriff ist von dem der katholischen Reform zu trennen); neuere Geschichtsschreibung verwendet den Begriff »konfessionelles Zeitalter«. Die zunächst im Hl. Röm. Reich (zuerst in Bayern) einsetzende G. stützte sich seit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 auf das Ius Reformandi aller weltl. Landesherren (cuius regio, eius religio) bzw. auf den Geistl. Vorbehalt. Sie führte als Teil der allg. polit. Konfessionalisierung in den Dreißigjährigen Krieg und wurde durch den Westfäl. Frieden beendet (Besitzstandsgarantie des Normaljahres 1624). - Entscheidend für den Erfolg der G. in Teilen Dtl. und Europas (Spanien, Niederlande, Frankreich, Polen) waren die Beschlüsse des Konzils von Trient (1545-63) und die Wirksamkeit der Jesuiten. - Die G. scheiterte in England und Schweden.
Literatur:
Droysen, G.: Geschichte der G. Neuausg. Essen 1983.
Lutz, H.: Reformation u. G. München 41997.
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