Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gegendarstellung
Gegendarstellung,das grundrechtlich gestützte, mit dem Persönlichkeitsrecht verbundene, u. a. in den Presse-Ges. der Länder verankerte Recht zur kostenlosen Gegenäußerung, das dem zusteht, der durch eine in einem periodisch erscheinenden Druckwerk enthaltene Tatsachenbehauptung (»Erstmitteilung«) persönlich und individuell getroffen ist (namentl. Erwähnung nicht erforderlich). Der Anspruch kann auch Rundfunksendungen betreffen. Der Umfang der G. muss im Verhältnis zum beanstandeten Text angemessen sein. Die G. muss sich auf tatsächl. Angaben beschränken, darf also nicht kommentieren oder werten. Das österr. Medien-Ges. begründet unter im Wesentlichen ähnl. Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgegnung. In der Schweiz ist das Recht auf G. im Rahmen der allgemeinen zivilrechtl. Normen zum Schutze der Persönlichkeit gegen Verletzung durch Dritte in den Art. 28 g-l ZGB erfasst.
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