Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gegenbeweis
Gegenbeweis,Zivilprozess: Beweis, der vom Gegner der beweisbelasteten Partei geführt wird, um die durch den Hauptbeweis dieser Partei angestrebte Überzeugung des Gerichts zu verhindern oder zu erschüttern.
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