Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gegenbeweis
Gegenbeweis,Zivilprozess: Beweis, der vom Gegner der beweisbelasteten Partei geführt wird, um die durch den Hauptbeweis dieser Partei angestrebte Überzeugung des Gerichts zu verhindern oder zu erschüttern.
Gegenbeweis,Zivilprozess: Beweis, der vom Gegner der beweisbelasteten Partei geführt wird, um die durch den Hauptbeweis dieser Partei angestrebte Überzeugung des Gerichts zu verhindern oder zu erschüttern.