Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gefahrtarif
Gefahrtarif,in der gesetzl. Unfallversicherung die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge nach dem Grad der Unfallgefahr des Betriebs.
Gefahrtarif,in der gesetzl. Unfallversicherung die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge nach dem Grad der Unfallgefahr des Betriebs.