Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gedinge
Gedinge,1) Bergbau: zw. Unternehmensleitung und Untertagearbeitern vor Ort ausgehandelter Akkordlohn.
2) Recht: im MA. die unter der Bedingung des Heimfalls vorgenommene Belehnung; der Belehnte hieß Gedingsmann, der Lehnsherr Gedingsherr.
Gedinge,1) Bergbau: zw. Unternehmensleitung und Untertagearbeitern vor Ort ausgehandelter Akkordlohn.
2) Recht: im MA. die unter der Bedingung des Heimfalls vorgenommene Belehnung; der Belehnte hieß Gedingsmann, der Lehnsherr Gedingsherr.