Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Ärzte,Abk. GOÄ,Gebührenordnung für Zahnärzte, Abk. GOZ, vom Staat 1965 erlassene Normen für das ärztl. (zahnärztl.) Honorar; sie enthalten neben allg. Vorschriften ein Verzeichnis abgrenzbarer ärztl. (zahnärztl.) Leistungen mit Honorarsätzen, die je nach Schwierigkeit der Leistung, des Zeitaufwandes u. a. bis zu einer bestimmten Höchstgrenze überschritten werden dürfen. Durch die GOÄ von 1996 wurden die Gebührensätze i. d. R. erhöht.
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