Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gebührenordnung
Gebührenordnung,vom Staat oder von Selbstverwaltungsorganisationen durch Rechtsvorschrift festgelegte Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme der in der G. erfassten Leistungen, z. B. Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte, G. für Rechtsanwälte oder Steuerberater, Kostenordnung für Notare.
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