Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geburtsschäden
Geburtsschäden(Geburtsverletzungen), die durch den Geburtsvorgang hervorgerufene Verletzungen des Neugeborenen oder der Mutter, die v. a. bei erschwerten Geburten auftreten. G. des Kindes betreffen in ihrer schwerwiegendsten Form bes. das Gehirn, das durch Sauerstoffmangel (starke Verzögerung der Geburt, Nabelschnurumschlingung) oder Blutungen bei übermäßigem Druck auf den Kopf geschädigt werden kann. Außerdem kann es zu Blutungen in den Bauchraum, zu Haut- und Weichteilverletzungen, aber auch zu Knochenbrüchen (Arme, Beine, Schlüsselbein) und Nervenlähmungen kommen. G. der Mutter treten vor allem in Form von Damm-, Scheiden-, Muttermund- und Gebärmutterrissen auf.
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