Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gebrauchtwarenhandel
Gebrauchtwarenhandel,gewerbsmäßiger An- und Verkauf von gebrauchten, aber noch verwendbaren und funktionsfähigen Konsumgütern (z. B. Einrichtungsgegenstände, Kraftfahrzeuge). Für den G. ist keine besondere Genehmigung erforderlich. Allerdings können die Länder durch Rechts-VO besondere Buchführungs-, Auskunfts- und Duldungspflichten begründen, um die Überwachung zu erleichtern. (Secondhandshop)
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