Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Geblütsrecht
Geblütsrecht,im MA. der Vorrang der Geburt, der den Angehörigen von Königsfamilien und verwandten Geschlechtern Anwartschaften auf die Thronfolge gab, also die freie Wahl ausschloss.
Geblütsrecht,im MA. der Vorrang der Geburt, der den Angehörigen von Königsfamilien und verwandten Geschlechtern Anwartschaften auf die Thronfolge gab, also die freie Wahl ausschloss.