Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gebietshoheit
Gebietshoheit,die Befugnis eines Staates zur Ausübung von Staatsgewalt durch Hoheitsakte gegenüber den im Staatsgebiet befindl. Personen. Die G. steht in beschränktem Umfang auch öffentlich-rechtl. Gebietskörperschaften zu.
Gebietshoheit,die Befugnis eines Staates zur Ausübung von Staatsgewalt durch Hoheitsakte gegenüber den im Staatsgebiet befindl. Personen. Die G. steht in beschränktem Umfang auch öffentlich-rechtl. Gebietskörperschaften zu.