Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gebietserwerb
Gebietserwerb,Völkerrecht: Wechsel der Gebietshoheit über ein Territorium im Weg der Vereinbarung zw. den beteiligten Staaten oder aber Vergrößerung des Staatsgebietes. Arten des G. sind Akkretion (Anwachsung) aufgrund natürl. Vorgänge (z. B. Entstehung einer Insel innerhalb der Küstengewässer), Zession (Abtretung) eines Gebietes durch Kauf (z. B. Alaska von Russland 1867), Tausch (z. B. Sansibar gegen Helgoland 1890) oder Friedensvertrag, die Adjudikation (Zuweisung) eines Gebietes durch internat. Gerichte oder sonstige Organe (Ålandinseln 1921) sowie die Präskription (Ersitzung) aufgrund fakt. Besitzes eines Territoriums.
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