Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gau
Gau[ahd. gouwi, zu Au],
1) fruchtbares Siedlungsland, Gäu.
2) (mlat. Pagus) als Siedlungsgebiet die räuml. Untergliederung bes. der kelt. Stämme, gewöhnlich mehrere Hundertschaften umfassend und von den Römern als »civitates« bezeichnet. Die fränk. Grafschaftsverfassung überdeckte diese Gliederung, indem sie die Gaugrenzen nur z. T. beachtete und oft mehrere Gaue zusammenfasste. Zahlr. Gaunamen haben sich in Landschaftsnamen erhalten (Breisgau, Sundgau, Rheingau, Allgäu u. a.). - Auch im alten Ägypten bezeichnet man die seit dem 2. Jt. v. Chr. bestehenden 42 Verwaltungseinheiten als G. (ägypt. Sepat, grch. Nomos), an deren Spitze »Gaufürsten« standen.
3) Organisationseinheit der NSDAP (Nationalsozialismus). Die Partei war regional in Gaue eingeteilt, an deren Spitze der Gauleiter stand.
4) Reichsgau.
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