Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gattungskauf
Gattungskauf,ein Kauf, bei dem der gekaufte Gegenstand nur der Gattung nach bestimmt ist (z. B. 1 000 l leichtes Heizöl), im Unterschied zum Spezieskauf. Jeder Kauf an einer Warenbörse ist ein Gattungskauf. Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Ware mittlerer Art und Güte zu liefern (§ 243 BGB, § 360 HGB); bei Mängeln kann der Käufer statt Wandelung und Minderung Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 480 BGB).
Gattungskauf,ein Kauf, bei dem der gekaufte Gegenstand nur der Gattung nach bestimmt ist (z. B. 1 000 l leichtes Heizöl), im Unterschied zum Spezieskauf. Jeder Kauf an einer Warenbörse ist ein Gattungskauf. Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Ware mittlerer Art und Güte zu liefern (§ 243 BGB, § 360 HGB); bei Mängeln kann der Käufer statt Wandelung und Minderung Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 480 BGB).