Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gastrecht
Gastrecht,1) Recht: der dem Fremdling durch Aufnahme in das Haus des Gastgebers gewährte Schutz. (Fremdenrecht)
2) Völkerrecht: die Erlaubnis zum Aufenthalt von Kriegsschiffen in neutralen Häfen auf beschränkte Zeit.
Gastrecht,1) Recht: der dem Fremdling durch Aufnahme in das Haus des Gastgebers gewährte Schutz. (Fremdenrecht)
2) Völkerrecht: die Erlaubnis zum Aufenthalt von Kriegsschiffen in neutralen Häfen auf beschränkte Zeit.