Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gastfreundschaft
Gastfreundschaft,die Sitte, Fremde aufzunehmen, zu beherbergen und ihnen Schutz zu gewähren (Asylrecht). Bei der in früheren Zeiten herrschenden Rechtlosigkeit des Fremden war die G. ein heilig gehaltener Brauch (Fremdenrecht). Bei Griechen und Römern beschützte Zeus Xenios (Jupiter hospitalis) den Gast. Symbol. Handlungen, z. B. der Austausch von Gastgeschenken, »Symbolea«, spielten dabei eine große Rolle; ähnlich noch bei vielen Naturvölkern. Das christl. MA. übte die G. als religiöse Pflicht; selbst dem Feind wurden drei Tage Gastrecht gewährt.
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