Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Gaspistole
Gaspistole,Schusswaffe in der Bauart einer Pistole zum Verschießen von gasförmigen, in einer Hülse untergebrachten und beim Schuss freigesetzten Reizstoffen. G. sind Reizstoffwaffen im Sinne des § 22 Waffen-Ges.; sie bedürfen der Zulassung durch die Physikalisch-Techn. Bundesanstalt.
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