Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Garantiegesetz
Garantiegesetz,Kurzbez. für das schweizer. Bundesgesetz über die polit. und polizeil. Garantien der Eidgenossenschaft vom 26. 3. 1934. Es regelt den Umfang der Immunität der Mitgl. der Eidgenöss. Räte während der Dauer der Bundesversammlung, der Mitgl. des Bundesrates, des Bundeskanzlers und der eidgenöss. Repräsentanten und Kommissäre. Ferner befreit es die Eidgenossenschaft und ihre Einrichtungen von kantonalen und gemeindl. Steuern.
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