Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ganerbschaft
Gan|erbschaft,nach altem dt. Recht gemeinschaftl. Vermögen, bes. Grundvermögen, von Ganerben (Miterben zur gesamten Hand). Entstand durch Vertrag; Vertragszweck war der Ausschluss der Teilung des Familienvermögens.
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