Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Galgen
Gạlgen[ahd. galgo »Stange«, »Pfahl«],
1) Vorrichtung zur Hinrichtung durch den Strang; urspr. eine aufrechte Säule, in deren oberes Ende ein Balken rechtwinklig eingreift (Schnell-, Wipp-, Knie- oder Soldaten-G.), oder mehrere Pfosten mit darüber gelegtem Verbindungsbalken (Dorf-G., Dreiholz), auch gemauerte kreisförmige Erhöhung, auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken tragen (Hochgericht). Erhängen am G. war gegenüber der Enthauptung eine schimpflichere Strafe. Diebe und Straftäter niederer Stände wurden dazu verurteilt. 1871 durch die Vollzugsart der Enthauptung abgelöst, in der nat.-soz. Vergeltungsjustiz wieder in Gebrauch genommen.
2) Vorrichtung zum Aufhängen von Lasten.
Gạlgen[ahd. galgo »Stange«, »Pfahl«],
1) Vorrichtung zur Hinrichtung durch den Strang; urspr. eine aufrechte Säule, in deren oberes Ende ein Balken rechtwinklig eingreift (Schnell-, Wipp-, Knie- oder Soldaten-G.), oder mehrere Pfosten mit darüber gelegtem Verbindungsbalken (Dorf-G., Dreiholz), auch gemauerte kreisförmige Erhöhung, auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken tragen (Hochgericht). Erhängen am G. war gegenüber der Enthauptung eine schimpflichere Strafe. Diebe und Straftäter niederer Stände wurden dazu verurteilt. 1871 durch die Vollzugsart der Enthauptung abgelöst, in der nat.-soz. Vergeltungsjustiz wieder in Gebrauch genommen.
2) Vorrichtung zum Aufhängen von Lasten.